ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Abschluss des Reisevertrages
    Anmeldung: Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Er ist für uns dann verbindlich, wenn Ihre Anmeldung von uns schriftlich bestätigt ist. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen ein zu stehen.
  1. Bezahlung
    Mit dem Vertragsabschluss kann eine Anzahlung, Zug um Zug gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines bzw. einer Bankgarantie im Sinne des § 651 r BGB gefordert werden. Die Restzahlung ist bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, spätestens jedoch 30 Tage vor Abreise. Bei Überweisungen bitte Namen, Reiseziel- und Termin angeben. Zusätzlich wegen eines Kundenwunsches erforderliche Telefonate oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
    Bei kurzfristigen Anmeldungen (30 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
  1. Leistungen
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Katalog, Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung). Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
  1. Leistungs- und Preisänderungen
    Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
    Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind berechtigt, eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vorzunehmen, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenen Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises setzen wir den Kunden darüber in Kenntnis. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung mehr als 5% des Gesamtpreises ausmacht. Der Rücktritt in diesem Falle ist ohne Zahlung eines Entgeltes möglich.
  1. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
    a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.
    b) Als Entschädigung sind zu zahlen:
    bis 30 Tage vor Reisebeginn EURO 30 Buchungsgebühr
    Ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises, mind. 30 Euro
    Ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises, mind. 30 Euro
    Ab dem 14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises mind. 30 Euro
    Ab dem 7. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises mind. 50 Euro
    Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung ist der volle Reisepreis zu entrichten. Eintrittskarten von Musik- und Kulturveranstaltungen müssen bei Reiserücktritt voll bezahlt werden.
    Der Reisende ist berechtigt nachzuweisen, dass Ratisbona City Tours kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

    Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. (Kann durch uns vermittelt werden).
    Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich bei Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Unabhängig von der Pauschalierung der Aufwendungen können wir vom Kunden auf jeden Fall die tatsächlich nachgewiesenen Mehrkosten verlangen.
  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei dem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
  1. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
    Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. Ohne Einhaltung einer Frist: wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl von 25 Personen; die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den eingezahlten Reisebetrag umgehend zurück.
  1. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
    Wird die Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir, als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
  1. Haftung des Reiseveranstalters
    Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes – für die gewissenhafte Reisevorbereitung – für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
  • für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
  • für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
    Wir haften nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen fremder Unternehmer, die lediglich vermittelt werden.
    ( z.B. Ausflüge, Sonderveranstaltungen, etc.)
  1. Gewährleistung
    a) Abhilfe
    Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reisende kann die Ersatzleistung aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen.
    b) Minderung des Reisepreises
    Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).
    Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
    c) Kündigung des Vertrages
    Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt er, dass Abhilfe nicht möglich ist, und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweissicherungsgründen Schriftform unbedingt empfohlen wird.
    Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
    d) Schadenersatz
    Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel an der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.
  1. Haftungsbeschränkung
    Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen und Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Vorschrift berufen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise. Unberührt bleiben unsere Vermittlerpflichten. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.
  1. Mitwirkungspflicht
    Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Bei Reklamationen im Hotel hat der Kunde sofort die Hotelleitung zu informieren und unser Büro in Kenntnis zu setzen, sofern dies zumutbar ist. Kommt ein Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, stehen ihm Ansprüche auf etwaige Rückerstattungen nicht zu. Dem Unternehmer ist eine angemessene Frist zu setzen, dass er Umstände, die von ihm nicht zu vertreten sind, anderweitig beheben kann, so dass der Reisende das ihm Zustehende erhält. Kommt der Reisende durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
  1. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
    Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zufolge.
  1. Allgemeines
    Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform:
    Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) bereit. Ratisbona City Tours nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

    Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
    Alle Angaben auf der Website entsprechen dem Stand bei Drucklegung des Katalogs.
    Die Fahrzeiten unserer Busse wurden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstehende Folgen und Kosten haften wir nicht. Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Doppelzimmern. Einzelzimmer sind beschränkt unter Aufpreis zu buchen.
    Alle Auskünfte, die wir Ihnen weitergeben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr.
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